Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind die Kündigungsfristen nicht einheitlich geregelt. Während sie bei einigen Versicherungen bereits am 30. November abgelaufen ist, läuft sie bei vielen anderen erst einen Monat vor Saisonbeginn ab.
Die häufigsten Saisonstarts fallen auf die Monate März und April und werden vom Versicherten selbst gewählt. Eine Alternative zum Saisonkennzeichen bietet das An- und Abmelden. Doch Vorsicht: Es spart weder Zeit und Mühe, noch wird eine Ruheversicherung auch außerhalb der Saison geboten.
Etwa bei Schäden durch Stürme oder ins Erdreich einsickerndem Benzin. Voraussetzung dafür ist das Abstellen auf einem Platz ohne Zugriff durch Fremde.